Psychiatrische Psychotherapie
Zur Einzeltherapie erscheint der Klient allein. Die Dauer ist nicht von vornherein festgelegt und kann mehrere Wochen bis viele Jahre betragen. In akuten Phasen eines Leidens ist eine Erhöhung der Sitzungsfrequenz angezeigt, während sie in Phasen relativer Gesundheit stark gesenkt werden kann.
Alle Therapien basieren auf einem klaren therapeutischen Auftrag, der zu Beginn der Therapie zwischen Klient und Therapeut festgelegt und periodisch angepasst wird. Sitzungen dauern je nach Diagnose(n), individuellem Fall und Akutheitsgrad jeweils 15, 30, 50 oder 75 Minuten.
Die durchschnittliche Sitzungsfrequenz beträgt eine Sitzung alle 3 – 4 Wochen.
Psychologische Psychotherapie
Diese Therapieform ist bis Ende 2022 als "delegierte Psychotherapie" umsetzbar. Ab 2023 kann sie in einer psychiatrischen Praxis nicht mehr angeboten werden. Ab dann gilt schweizweit das "Anordnungsmodell". In diesem arbeiten die psychologischen Psychotherapeuten juristisch und betriebswirtschaftlich selbständig. Sie sind entweder in eigener Praxis tätig oder bei uns als Selbständige eingemietet.
Aktuelles zum neuen Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie
Information vom 27.06.2022:
DER SYSTEMWECHSEL: Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell in der Psychotherapie im Jahr 2022
Auf Bundesratsbeschluss tritt am 01.07.2022 schweizweit das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft. Das bedeutet, dass PsychologInnen ab dann wirtschaftlich selbständigerwerbend sein müssen, wollen sie über die Grundversicherung abrechnen. Bis 31.12.2022 gilt jedoch noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Bis Ende 2022 kann in unserer Praxis also noch delegiert therapiert werden. Allerdings werden sich die meisten PsychologInnen bereits per Mitte 2022 selbständig machen und eigene Praxen eröffnen und uns im Haus nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wir werden somit unsere kombiniert psychiatrisch-psychologische Praxis schrittweise personell rückbauen und spätestens per Ende 2022 eine rein psychiatrische Praxis sein. Viele der jetzt noch laufenden Psychotherapien werden im Verlauf von 2022 beendet werden müssen, sofern sie nicht in angeordnete überführt werden können.
Wir bedauern diesen Systemwechsel, weil die enge Verbindung von Psychiatrie und Psychologie in unserer Praxis damit beendet werden wird. Unsere personelle Kapazität wird abnehmen, so dass die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung der Region nicht mehr im heutigen Umfang gegeben sein wird.
Das vom Bundesrat beschlossene neue Modell ist immer noch ziemlich unklar, so dass derzeit noch niemand genau weiss, wie die neue Wirklichkeit ab 01.07.2022 aussieht.
Wie funktioniert eine Anordnung?
Der anordnende Arzt (Hausarzt, Psychiater, Psychosomatiker) stellt dem Patienten maximal zweimal einen "Behandlungsgutschein" über 15 Sitzungen aus (sogenannte Anordnung). Hierfür soll die FMH ein Formular bereitstellen. Dieses ist noch nicht erhältlich.
Nach jeweils 15 Sitzungen wird von der die Anordnung annehmenden Psychologin/dem Psychologen dem anordnenden Arzt Bericht erstattet.
Vor der 30. Sitzung muss zwingend ein Psychiater eingeschaltet werden, der vom anordnenden Arzt Unterlagen zur vergangenen Therapie erhält, um in einer Stellungnahme die Fortsetzung oder die Beendigung der Therapie zu empfehlen. Der anordnende Arzt erstellt sodann - soll die Therapie fortgesetzt werden - an die Krankenkasse des Patienten ein Kostengutsprachegesuch über eine freie Anzahl zusätzlicher Sitzungen (z.B. 40).
Welche Probleme bietet das Modell?
Der anordnende Arzt ist der Fallverantwortliche. Ist er der Hausarzt, muss er die pychiatrische Medikation selbst festlegen und verantworten. Desgleichen muss er die Langzeit-Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, die in psychiatrischen Fällen fast immer nötig sind, selber erstellen und verantworten. Und er muss auch die psychiatrische Diagnostik selber machen und verantworten. Erst kurz vor der 30. Sitzung wird ein Psychiater eingeschaltet, der dann aber nicht die Fallführung übernimmt, sondern lediglich eine Stellungnahme abgibt.
Es ist zu befürchten, dass die meisten Anordner, wenn sie dieser Verantwortung gerecht werden wollen, fachlich und zeitlich rasch überfordert sein werden. Darum wird wohl schon viel früher ein Psychiater die Anordnung selbst übernehmen und die Fallführung damit dem Hausarzt abnehmen müssen. Es kann auch sein, dass die Krankenkasse dies verlangt.
Das heisst, dass auch in Zukunft die meisten angeordneten Therapien von einem Psychiater verantwortet werden.
Dazu bedarf dieser - wie auch der Hausarzt - eines Netzwerks an Psychologinnen/Psychologen, die bereit sind, solche Therapien zu übernehmen. Wo liegen hier die Probleme? Die allermeisten Psychologinnen/Psychologen arbeiten teilzeitlich und sind daher rasch ausgebucht. Es wird also schwierig sein, solche Therapeuten überhaupt zu finden. Ausserdem ist die Kommunikation zwischen dem Fallführer (Hausarzt, Psychiater, Psychsomatiker) infolge der räumlichen Getrenntheit schwieriger als bisher, wo die Therapeuten Angestellte des Psychiaters (oder Hausarztes, Psychosomatikers) waren.
Wer sucht die passende Psychologin/den passenden Psychologen?
In Zukunft wird das der Patient weitgehend selbst tun müssen. Das ist für viele Patienten schwierig und erfordert zahllose Telefonate, Rückrufe und Erklärungen! Zudem wird es Absagen hageln, so dass vom Patienten eine recht grosse Frustationstoleranz gefordert sein wird. Viele Psychologinnen/Psychologen könnten auch geneigt sein, keine angeordneten Therapien übernehmen zu wollen, da diese weniger gut entgolten sein werden als die über Zusatzversicherungen abgerechneten.
Im Bereich des Tarifpunktwertes erfolgt derzeit eine Ausmarchung zwischen den Psychologenverbänden, den Krankenkassen, den Dachverbänden, der FMH und dem BAG. Vermutlich wird es in den ersten Jahren lediglich provisorische Tarife geben, die unterhalb der Vorstellungen der Psychologenverbände liegen. Damit dürfte die Zahl jener Psychologinnen und Psychologen steigen, die sich weiterhin auf Zusatzversicherte konzentrieren wollen. Leidtragender dieser Situation ist der Patient. Einen provisorischen Tarif gibt es derzeit mit den Kassen der CuraFutura-Gruppe (Helsana, Sanitas, CSS, KPT und ihre Unterkassen). Mit den anderen Kassen gibt es derzeit noch keine Abmachung.
Was werden wir bei uns in der Praxis tun, um unsererseits Abhilfe zu schaffen?
Wir werden geeignete Psychologinnen und Psychologen Gelegenheit geben, sich bei uns einzumieten. Damit entfällt zumindest die räumliche Distanz. Mit anderen Psychologinnen und Psychologen werden wir in einem eigenen Netzwerk kooperieren, das wir durch geeignete gemeinsame Aktivitäten persönlich pflegen werden.
Zudem werden wir neben Psychotherapien auch komplementärtherapeutische Angebote im Hause aufbauen (Ergotherapie, Ernährungsberatung, etc.).
Last but not least...
Wir werden uns immer mehr auf gewisse Störungsbilder oder Syndrome konzentrieren und andere Zuweisungen künftig abweisen müssen. Wir müssen zudem dafür sorgen, dass langjährige integriert-psychiatrische Therapien bei uns weitergeführt werden können, weil es sich hier um chronische Fälle handelt, die nur äusserst schwer einen anderen Behandlungsplatz finden.