Psychiatrische Psychotherapie
Zur Einzeltherapie erscheint der Klient allein. Die Dauer ist nicht von vornherein festgelegt und kann mehrere Wochen bis viele Jahre betragen. In akuten Phasen eines Leidens ist eine Erhöhung der Sitzungsfrequenz angezeigt, während sie in Phasen relativer Gesundheit stark gesenkt werden kann.
Alle Therapien basieren auf einem klaren therapeutischen Auftrag, der zu Beginn der Therapie zwischen Klient und Therapeut festgelegt und periodisch angepasst wird. Sitzungen dauern je nach Diagnose(n), individuellem Fall und Akutheitsgrad jeweils 15, 30, 50 oder 75 Minuten.
Die durchschnittliche Sitzungsfrequenz beträgt eine Sitzung alle 3 – 4 Wochen.
Psychologische Psychotherapie
Diese Therapieform war bis Ende 2022 als "delegierte Psychotherapie" umsetzbar. Ab 2023 gilt schweizweit das Anordnungsmodell. In diesem arbeiten die psychologischen Psychotherapeuten juristisch und betriebswirtschaftlich selbständig. Sie sind entweder in eigener Praxis tätig oder bei uns als Selbständige eingemietet.
Aktuelles zum neuen Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie
Wie funktioniert das Anordnen?
Der anordnende Arzt (Hausarzt, Psychiater, Psychosomatiker) stellt dem Patienten maximal zweimal einen "Behandlungsgutschein" über 15 Sitzungen aus (sogenannte Anordnung). Dazu gibt es ein offizielles Formular.
Nach jeweils 15 Sitzungen sollte von der die Anordnung annehmenden Psychologin/dem Psychologen dem anordnenden Arzt Bericht erstattet werden.
Vor der 30. Sitzung muss zwingend ein Psychiater eingeschaltet werden, der vom anordnenden Arzt Unterlagen zur vergangenen Therapie erhält, um in einer Stellungnahme die Fortsetzung oder die Beendigung der Therapie zu empfehlen. Der anordnende Arzt erstellt sodann - soll die Therapie fortgesetzt werden - an die Krankenkasse des Patienten ein Kostengutsprachegesuch über eine freie Anzahl zusätzlicher Sitzungen (z.B. 40).
Wir arbeiten mit allen selbständigen FachpsychologInnen der Kantone Solothurn und Bern zusammen. Wir haben keine Vorbehalte. Aufgrund unserer langjärhigen Erfahrung mit der Kollaboration mit psychologischen PsychotherapeutInnen setzen wir diese Zusammenarbeit gerne fort, auch wenn die örtliche und technische Distanz zunächst eher hinderlich anmuten. Das heisst, wir übernehmen auch PatientInnen, die uns von FachpsychologInnen zur psychiatrischen Begleitung zugewiesen werden. Allerdings tun wir das nur, wenn wir dabei den Patienten mindestens vier Mal im Jahr sehen und die Psychotherapie validieren können. In der Regel sehen wir PatientInnen, die im Anordnungsmodell behandelt werden alle 2 Monate, um eine qualifizierte Begleitung und fachpsychiatrische Behandlung garantieren zu können. Wenn das Ausstellen von AUF-Zeugnissen notwendig ist, kann sich diese Frequenz noch erhöhen, um der geforderten Überwachungspflicht zu genügen. Was wir hingegen zurückweisen, sind Leistungen "auf Zuruf" hin (mal schnell die Medikation überprüfen oder einen Bericht schreiben...).
Hausärzte sollten unserer Meinung nach lediglich die erste Anordnung selber tätigen, die zweite aber uns überlassen. Zudem empfiehlt es sich, bereits bei der ersten Anordnung den Patienten zusätzlich uns zuzuweisen. Unser nachträglicher Hinzuzug, wenn die Therapie verfahren scheint oder sich kassen-, TGV- oder IV-seitig fachpsychiatrische Berichte aufdrängen, kann zwar erfolgen, allerdings schränken wir die Verantwortungsübernahme dann auch auf das faktisch Mögliche und rechtliuch Zulässige ein und erstrecken sie nicht auf die Vergangenheit der Therapie.