Ihr Spezialist für psychiatrische Hilfe und Psychotherapie
Information vom 18.07.2022:
Öffnungszeiten des Sekretariats
Ab Juli 2022 gelten folgende neuen Öffnungszeiten für das (reduzierte) Sekretariats:
Mo-Fr 08:30 - 13:00
Nach 13:00 ist die Praxis zwar weiterhin bis 18 Uhr geöffnet, das Sekretariat steht aber nur noch jenen Patienten zur Verfügung, die am selben Nachmittag bei uns in Therapie sind. Das bedeutet, dass wir ab 13 Uhr keine "Laufkundschaft" mehr bedienen.
Diese Öffnungszeiten gelten auch für das Telefon: Nach 13 Uhr wird kein Telefon mehr abgenommen.
Sie erreichen uns aber jederzeit über das E-mail: mailtest@mederga.ch
Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell in der Psychotherapie im Jahr 2022
Auf Bundesratsbeschluss tritt am 01.07.2022 schweizweit das sogenannte Anordnungsmodell in Kraft. Das bedeutet, dass PsychologInnen ab dann wirtschaftlich selbständigerwerbend sein müssen, wollen sie über die Grundversicherung abrechnen. Bis 31.12.2022 gilt jedoch noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Bis Ende 2022 kann in unserer Praxis also noch delegiert therapiert werden. Allerdings werden sich die meisten PsychologInnen bereits per Mitte 2022 selbständig machen und eigene Praxen eröffnen und uns im Haus nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wir werden somit unsere kombiniert psychiatrisch-psychologische Praxis schrittweise personell rückbauen und spätestens per Ende 2022 eine rein psychiatrische Praxis sein. Viele der jetzt noch laufenden Psychotherapien werden im Verlauf von 2022 beendet werden müssen, sofern sie nicht in angeordnete überführt werden können.
Wir bedauern diesen Systemwechsel, weil die enge Verbindung von Psychiatrie und Psychologie in unserer Praxis damit beendet werden wird. Unsere personelle Kapazität wird abnehmen, so dass die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung der Region nicht mehr im heutigen Umfang gegeben sein wird.
Weil die Psychologieverbände gegenüber den Tarifpartnern eine massive Erhöhung des Taxpunktwerts um rund 1/3 geltend machen, die Tarifpartner dies aber (erwartungsgemäss) nicht akzeptieren, ist die Einführung des neuen Modells nun durch die Reaktion vieler Psychologinnen und Psychologen auf diese Zurückweisung plötzlich gefährdet, da diese nicht zum - immerhin als ein Entgegenkommen bereits erhöhten - Interimstarif arbeiten wollen und sich dazu entschlossen haben, nach wie vor nur Zusatzversicherte und Selbstzahler zu behandeln. Dadurch geraten nun zahlreiche Patientinnen und Patienten zwischen Stuhl und Bank: Die Psychiatriepraxen haben wgen des neuen Modells nicht mehr genug Behandlungskapazität und der in Aussicht gestellte Kapzaitätsausgleich durch die neu zum KVG zugelassenen Psychologiepraxen kommt jetzt bis auf weiteres nicht zustande. Insgesamt verringern sich in vielen Regionen damit die Behandlungsplätze gegemüber der alten Regelung, was das Gegenteil dessen ist, was der Öffentlichkeit mit dem neuen Modell in Aussicht gestellt worden war.
Weitere Informationen unter Therapie/Therapieformen
COVID-19:
Derzeit herrscht keine Massnahmenpflicht in der Praxis.
Erkältete oder fiebrige Patientinnen und Patienten werden gebeten, eine Maske zu tragen oder sich abzumelden.